Projektfortschritt
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Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren
01/2024
Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung eines Grundstücks. Daher werden Bebauungspläne nach einem im deutschen Baugesetzbuch (BauGB) geregelten Verfahren, dem Bauleitplanverfahren, aufgestellt. So wird sichergestellt, dass bei der Planung alle Belange und Probleme mit Blick auf die betroffenen Personen sowie der Öffentlichkeit sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden.
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Bürgerbeteiligung
03 – 06/2024
Im Rahmen eines dreiteiligen Workshops bestehend aus Ideen- und Planungswerkstatt sowie einer Baukultur-Tour durch Referenzprojekte der MvB Baukultur, wurden die Bad Aiblinger Bürger und vor allem die umliegenden Nachbarn frühzeitig in die Planungen einbezogen. Nachdem die Wünsche und Ideen der Bürger berücksichtigt und in den Entwurf eingeflossen sind, wurde das städtebauliche Konzept als Abschluss der Bürgerbeteiligung im Kurhaus der Öffentlichkeit präsentiert.
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1. Billigungsbeschluss
(frühzeitige Behörden- & Öffentlichkeitsbeteiligung)
vsl. 03/2025
Wurde der erste Entwurf des Bebauungsplans gebilligt, werden in einem Beteiligungsverfahren die Abschnitte des Aufstellungsverfahrens benannt. Dabei werden die Öffentlichkeit allgemein sowie im Besonderen betroffene Bürger, Träger öffentlicher Belange oder Nachbargemeinden über die Planungsabsichten informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.
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2. Billigungsbeschluss
vsl. 09/2025
Sofern während des Auslegungszeitraums berechtigte Einwände oder Anregungen vorgebracht wurden, kann der Bauleitplan entsprechend geändert werden. Ist das der Fall, wird eine Überarbeitung des Planentwurfs durchgeführt, um die Anliegen angemessen zu berücksichtigen. Erfordern die Stellungnahmen keine wesentlichen Bedenken oder Änderungen wird das Verfahren unverändert fortgesetzt.
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Unterzeichnung / Beurkundung des städtebaulichen Vertrages
vsl. 12/2025
Der Städtebauliche Vertrag regelt die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Vertragsparteien in Zusammenhang mit dem gegebenen Projekt. Die Unterzeichnung bzw. Beurkundung des Vertrages ist ein rein formeller Akt. Alle Parteien, die am städtebaulichen Vertrag beteiligt sind, dokumentieren ihre Zustimmung und Verbindlichkeit in Bezug auf die festgelegten Vereinbarungen.
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Beginn der Erschließungsarbeiten
vsl. 2026
Mit Beginn der Erschließungsarbeiten werden erste Maßnahmen durchgeführt, um das Baugebiet an das öffentliche Versorgungsnetz anzuschließen sowie eine angemessene Nutzung zu ermöglichen. Die Maßnahmen umfassen die Planung und den Bau von Straßen sowie Gehwegen, die Errichtung eines Entwässerungssystems, die Bereitstellung einer zuverlässigen Wasserversorgung sowie das Verlegen von Strom und Telekommunikationsleitungen.
Die Planungshoheit liegt bei der Stadt Bad Aibling. Über den weiteren Projektverlauf entscheidet alleinig der Stadtrat als demokratisch gewählte Vertretung.